Haarstudio Ansmann

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Eschstrasse 9, 49434 Neuenkirchen

MontagGeschlossen
Dienstag08:30 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag08:30 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:30 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag

08:30 – 13:00 Uhr

Ab 2025 jeder 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet

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05493/1577

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stehen Ihnen für Fragen persönlich oder telefonisch gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie bald in unserem Haarstudio begrüßen zu dürfen.

Termine über WhatsApp

Te.: 015908695093

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Te.:05493 1577

Terminabsagen & Ausfallgebühr – fair für beide Seiten

Damit Ihr Besuch so entspannt und individuell wie möglich ist, planen wir jeden Termin sorgfältig ein.

Damit das auch in Zukunft so bleibt, bitten wir Sie um folgendes Verständnis:

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus ab.

So können wir die frei gewordene Zeit anderen Kundinnen und Kunden anbieten.

Was passiert bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen?

Sollten Sie Ihren Termin nicht oder zu kurzfristig absagen, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB zu berechnen.

Dieser Paragraph regelt, dass ein Dienstleister (wie wir) das vereinbarte Honorar verlangen darf, wenn der Termin durch den Kunden nicht genutzt wurde – und der Ausfall nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.

Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungsumfang.

Warum machen wir das?

Kurzfristige Absagen bedeuten für uns nicht nur einen freien Platz im Kalender, sondern auch einen wirtschaftlichen Verlust – und eine verpasste Chance für andere Kunden, einen Termin zu bekommen.

Mit einer rechtzeitigen Absage helfen Sie uns, den Salonbetrieb für alle fair und verlässlich zu gestalten. 

Vielen Dank dafür!

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